Ihr Warenkorb
Wer am Coronavirus erkrankt ist, hat Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Wie Sie zu einer Ersatzkraft kommen und alle weiteren Details müssen im Einzelfall mit den Behörden vor Ort geklärt werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bemüht sich, in jedem Einzelfall eine sachgerechte Lösung zu finden.
Informationen zu den zuständigen Behörden und den Details finden Sie unten in der PDF zum Download.