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Besamung durch Besamungsbeauftragte

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COVID-19 Mär. 17, 2020 08:23

Maßnahmen zum Schutz der Besamungsbeauftragten

Wegen der aktuellen Corona-Problematik müssen auch wir zum Schutz der Besamungsbeauftragten Maßnahmen ergreifen. Wir weisen darauf hin, dass Betriebe nicht angefahren werden dürfen, wenn dort ein bestätigter Corona-Fall eines Betriebs- oder Familienangehörigen vorliegt.

Wenn eines oder mehrere Familienmitglieder aufgrund eines Kontakts mit einem Corona-Infizierten in häuslicher Quarantäne sind, so kann die Besamung durchgeführt werden. Der Besamungstechniker ist bei der Besamungsanmeldung aber auf den Verdachtsfall hinzuweisen. Jeglicher Kontakt mit einem Betriebsangehörigen oder Familienmitglied ist zu vermeiden.

Das zu besamende Tier ist vorab zu fixieren und die Besamungsunterlagen sind vorzuhalten. Das Fangen und Einsperren der Tiere durch den Besamungsbeauftragten und die Mithilfe dazu ist ausdrücklich untersagt. Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahmen.

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